Ich möchte hier mal ein Beispiel für eine sinnlose Gesetzesänderung zur Diskussion stellen:
Neuer Art. 28(7) Satz 3 BayBO:
"Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein."
In Baden-Württemberg hatte ich Ende letzten Jahres eine Diskussion mit einer Mitarbeiterin vom Bauamt einer grossen schwäbischen Stadt. Sie wollte keine brennbaren Materialien an der Gebäudeabschlusswand (Gebäudeklsse 2), was nach LBO BW aber noch zulässig ist. Wir haben den Wandaufbau und die Ausbildung der Ecken und den Dachbereich im Detail beschrieben und wie eine Brandausbreitung in deutlichen Grenzen gehalten werden kann. Wir haben Sie auch auf mehrere eindeutige Fehler (insgesamt 6) in der Baugenehmigung hingewiesen.
Kurz darauf bekamen wir ein Entschuldigungsschreiben von ihrem Vorgesetzten, der die Forderungen zurück nahm und nach Rücksprache mit der Branddirektion der beschriebenen Ausführung der Holzfassade zustimmte.
In Bayern wird das jetzt per Gesetz "verboten". Für mich ein Rückschritt, da wieder mal die Verwendung von Holz deutlich eingeschränkt wird. Meiner Meinung nach hätte es ausgereicht bis Gebäudeklasse 3 oder 4 in einem solchen Fall besondere Vorkehrungen zu verlangen, wie z.b. nichtbrennbare Dämmstoffe und Unterkonstruktionen. Bei den geringen Gebäudehöhen kann nach meiner Ansicht eine Fassade noch recht gut abgelöscht werden.
Unlängst war ich (als Einsatzabschnittsleiter) beim Grossbrand eines landwirtschaftlichen Anwesens dabei und konnte somit in erster Reihe feststellen, dass bei einem klassischen Massivbau mit mehreren Umbauten der jüngeren Zeit, die Brandwand nicht ergänzt und weder über, noch sauber unter die Dachhaut geführt wurde. Brandrauch konnte sich ungehindert unter dem gesamten Dach (incl. Wohnhaus) ausbreiten, um nach kurzer Zeit durchzuzünden und den gesamten Dachstuhl in Brand setzen.
Es wäre sinnvoller solche Dinge strenger zu kontrollieren, als sinnlose Gesetzesänderungen zu erlassen ...