@ Franz Schächer: volle Zustimmung! Wenn schon Fortbildungspflicht, dann auch für alle ...
Nochmal zum Thema Meister/Techniker versus Architekt/Ingenieur:
Ich will hier absolut nicht polarisieren, denn es gibt - wie foxdancer richtig bemerkt hat - überall solche und solche. Ich bin und war meinem eigenen Berufsstand (Architekten) immer sehr kritisch gegenübergestanden, aber ich habe die rein persönliche und subjektive Erfahrung in meinem eigenen Umfeld gemacht, dass die Architekten-Kollegen mit denen ich zusammmenarbeite, besser sind als ihr Ruf (siehe oben). Hingegen habe ich wiederum subjektiv und persönlich die Erfahrung gemacht, dass z.B. viele Techniker und Meister Bauanträge
1. inhaltlich vollkommen falsch einreichen und
2. dann noch nicht mal Bauvorlageberechtigt sind und
3. der Techniker vom Amt das noch nicht mal merkt ...
Dieses und ähnliches habe ich persönlich mehrmals erlebt und erlebe es immer wieder.
Oder zum Thema "die Techniker/Meister kennen sich im Brandschutz besser aus als die Architekten/Ingenieure":
Immer wieder kommen Bauherren zu mir mit der Anfrage für einen BSN. Der in diesen Fällen bauvorlageberechtigte Techniker/Meister hat gesagt, er dürfe nicht für den Brandschutz unterschreiben. Wenn er bauvorlageberechtigt ist, darf er auch für den Brandschutz unterschreiben! Dann geht es weiter ... "Wann wollen Sie anfangen zu bauen?" Bauherr: "Wir haben schon vor einem Monat angefangen ..." Dann: "In Ihrer Planung sind mehrere Mängel bzw. Abweichungstatbestände." Bauherr: "Aber wir haben doch eine rechtskräftige Baugenehmigung!?"
Mir bleibt dann nur der Hinweis auf das Kleingedruckte im Genehmigungsbescheid und dass der Entwurfsverfasser das eigentlich hätte wissen müssen. Und wenn er sich nicht im Brandschutz auskennt, dann hätte er wenigstens rechtzeitig(!) darauf hinweisen und/oder einen BS-Planer hinzuziehen müssen ...
Und trotzdem wird man dann als Bösewicht und Verhinderer hingestellt, weil man keine Blanko-Unterschrift unter die überfällige Baubeginnsanzeige setzt ...
Sehr häufig handelt es sich in den letztgenannten Fällen dann noch um konzeptionelle Brandschutzmängel, die man mit einem Blick und sehr offensichtlich erkennen kann ohne Sachverständiger zu sein und der Sachbearbeiter der Behörde hat nicht darauf hingewiesen ...
Gruss PF