@ foxdancer
Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass es immer zwei Seiten gibt, die man nicht pauschal beurteilen kann und ich möchte hier sicher auch nicht pauschal über Behörden herziehen. Ich kann lediglich über meine Erfahrungen (vor allem in Bayern) berichten, aber ich arbeite teilweise auch in Baden-Württemberg und Hessen. Während ich z.B. in den Großstädten Frankfurt, München und Stuttgart heute i.d.R. auf sehr kompetente (junge) Mitarbeiter stosse und die Erstellung von Nachweisen relativ schnell und unkompliziert abgewickelt wird, treffe ich auf dem "Land" auf fast unüberbrückbare Widerstände und schwer nachvollziehbare Änderungswünsche, um dann in Baden-Württemberg als Architekt und "Sachverständiger nach VwV Brandschutzprüfung" (durch meine feuerwehrtechnische Ausbildung im gehobenen Dienst) fast hofiert zu werden.
Ich verstehe durchaus die Vorgehensweise der Behörden bzw. warum es so gehandhabt wird und ich gebe Stefan Blümel zu 100% recht, wenn er sagt, dass man was will, nur nicht die Verantwortung dafür übernehmen. Das heisst aber im Umkehrschluss eben, dass wir Fachplaner gegängelt werden (in der Regel auf dem Land) Dinge in unsere BSN zu schreiben von denen wir alles andere als überzeugt sind nur um die Genehmigung zu erhalten. Ich weise i.d.R. im BSN darauf hin, wenn es sich um eine Forderung der Behörde handelt von der ich nicht überzeugt bin, um mich vor späteren Rechtsansprüchen des Bauherrn zu schützen. Das sehen die Behörden zwar nicht gern, aber das lasse ich mir nicht "wegbefehlen". Es gibt Urteile nach denen Fachplaner zum Kostenersatz verurteilt wurden, weil sie nicht auf die überzogenen Anforderungen von Behörden reagiert haben.
Mein Fazit: Alles dokumentieren!
Wenn ich mal von einem Fachplaner für Brandschutz ausgehe, also einem Fachmann und keinem Gelegenheits-BSN-Ersteller, dann kann eigentlich ein Nachweis gar nicht so schlecht sein, dass er nicht durch wenige nachvollziehbare Anmerkungen und ggf. zusätzlichen Anforderungen genehmigungsfähig wäre. Ich beziehe in meine Honorarangebote inzwischen die Überlegung mit ein, wer den Nachweis prüft und weise darauf hin, dass keine Genehmigungsgarantie besteht. Arbeiten die nach Abgabe des prüffähigen Nachweises erfolgen, sind zusätzliche Leistungen, wenn sie nicht durch eigene Versäumnisse verschuldet sind.
In Bayern ist es doch so:
Entweder die Behörde "korrigiert", muss noch nicht mal die richtige Ausführung überprüfen und übernimmt keinerlei Verantwortung, obwohl die Mitarbeiter durch Behördenhaftung abgesichert sind. Die Verantwortung bleibt beim Nachweisersteller, obwohl er ggf. die überzogenen oder falschen Anforderungen der Behörde einarbeiten musste.
Oder der Prüfer prüft, schreibt einen Prüfbericht, prüft vor Ort, stellt Bescheinigungen aus und übernimmt damit zumindest eine Mitverantwortung. Man erhält dann als Fachplaner i.d.R. auch den Auftrag für LP 5 bis 8/9.
Weiteres Problem (vor allem im Bestand): Die Behörde fordert oft einen vollkommen Abgeschlossenen BSN obwohl manche Dinge erst in der Werkplanung entschieden werden können. D.h. man schreibt was rein, damit man eine Genehmigung erhält, obwohl man weiss, dass es eh anders ausgeführt werden muss. Da aber die Behörde nicht die Ausführung überprüfen muss, spart sich der Bauherr i.d.R. das Honorar für die Brandschutzplanung in LP 5 bis 8/9 und damit wird es irgendwie ausgeführt. Als Nachweisersteller (LP 1 bis 4) muss ich meinen Nachweis so schreiben, dass der Bauherr die richtige Ausführung hätte wissen müssen.
Für mich gibt es nur eine vernünftige Lösung für die Zukunft, auch im Sinne der richtigen Ausführung: Weg von der Prüfung durch die Behörden, hin zur Bescheinigung durch den Prüfsachverständigen.
Gruss PF