Also, das kann jetzt nicht unkommentiert stehen bleiben.
1.
Der Löscheinsatz sind nicht zwei von vier "wesentlichen Schutzzielen". Das wesentliche Schutzziel ist die öffentliche Sicherheit. Diese wird erreicht, wenn der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird (Nachbarschaftsschutz). Und nebenbei muss eine Personenrettung und wirksame Löscharbeiten möglich sein (Schutz der betroffenen Personen). Und bei letzteren geht um die bloße Möglichkeit. Diese Möglichkeit muss angemessen sein, aber das war es auch schon. Niemand hat das Recht gerettet zu werden, wenn er in einer Notlage ist. Es geht lediglich um das bloße Bemühen.
2.
In (fast) jedem Gebäude sind Dächer ohne Feuerwiderstandsfähigkeit zulässig. Und dabei kommt es niemals darauf an, welche Dachkonstruktion gewählt wird. Das ist Fakt.
3.
Die Diskussion führen wir seit über 15 Jahren. Und seither sehe ich mir jeden Brand in einem Supermarkt, der mir zu Ohren kommt, an.
Bitte zeigen Sie mir einen einzigen Fall, in dem die Feuerwehr in einem Discounter oder einem anderen Supermarkt wegen eines Brandes eine Menschenrettung durchführen musste. Nur einen Fall. Ein einziger Fall würde mir reichen, und dann diskutieren wir weiter. Aber vorher bezeichne ich das als reine Panikmache und Spiel mit der Angst, und als nichts anderes.
Und so ist das bei jedem ähnlich strukturiertem Gebäude, wie Herr Schächer schon schrieb.
Und kommt mir bitte niemand mit dem Argument, es muss ja nicht immer erst etwas passieren. Sicherheit lebt von Erfahrung. Und wenn nie etwas passiert, ist sicherheitstechnisch einfach nichts zu regeln. Passiert viel, werden die Anforderungen verschärft. Passiert wenig, werden die Anforderungen gelockert. So pendelt sich das sicherheitstechnische System ein.
Es gibt immer Menschen, die versuchen, die Sicherheit nach oben zu schrauben, wo keine Sicherheit gefordert ist (siehe z. B. die ganzen Fachverbände, die Einfluss auf die Normen und den Gesetzgeber nehmen wollen). Die Feuerwehren gehören da auch gerne dazu. Aber wenn der Gesetzgeber höhere Anforderungen für nötig erachten würde, würde er diese auch in Gesetze fassen.
Gruß
Alexander Vonhof