ich halte die Beschränkung der Sonderbauten auf wenige, wichtige, gefährliche und/oder personendichte Gebäude für richtig. Ich halte auch die Verantwortlichkeit des Planers für alle Gebäude für wichtig, nicht nur die Mindestforderungen der HBO/LBO nachzubeten sondern je nach Aufgabe des Gebäudes, Gefahr für die Umgebung und/oder die Nutzer udn die Feuerwehr vernünftig und sachgerecht zu planenund geg etwas "zuzulegen".
Hier heißt das: Staubabsaugung, sichere Staubablagerung mit Ex-Schutz und umsichtiges Gebäudeteilen, daß nicht alles auf einmal abbrennt. Das findet man aber in keiner Regelung, keinem "Sonderbau", nur bei verantwortlicher Planung.
Ich wünsche mir einen § 1 (3) "Die Anforderungen der LBO an Regelbauten stellen Mindestanforderungen dar, die entsprechend dem Personenkreis und/oder der Aufgabenstellung des Gebäudes angepaßt werden müssen, um das Schutzziel für alle Personen gleichermaßen zu erreichen". Dann könnte man auf den neuen MBO/BayBO Einschub mit den Sonderbauten bei 6 bzw. 12 Personen mit Fluchtbehinderung verzichten, auf den Tatbestand "ein Intensivpatient" schafft Sonderbau ... was zu nichts führt als Bürokratie.
Wenn wir die Technik sicherer, auch im Brandfall weiter zu betreibender Aufzüge vorantreiben ( T 30RS Trennung zum Haus, gesicherte Energieversorgung) und den Anbau solcher Aufzüge in der Abstandsfläche zulassen (Privilegierung wie eine Garage, daß es viele Eigeninitiativen gibt), erreichen wir in der Sache "Menschenrettung" und "Nutzbarkeit der Gebäude für Alte" (als Sammelbegriff für alle Fluchtbehinderten) viel mehr und o h n e bürokratische Monster.
Ihnen Allen ein gutes, gesundes, gesegnetes Neues Jahr 2013 !
mfg Franz Schächer