Anmerkung zu Beitrag: 05.01.13 19:34 - Brandsicherh/ Herr Dreschler;
Klarstellung: in Bayern sind die Rettungs-Fenster kleiner, da die Bayern seit Generationen schon das "fensterln" gelernt haben! Dort ist das in den Genen verankert!
nun zum eigentlichen Thema:
lt. LBO / BayBO ist die (kleine) Schreinerei ja nicht unbedingt ein Sonderbau mit den formalen Konsequenzen;
der Bauantrag geht aber auch hier zur Gewerbeaufsicht und die kann und wird ggf. besondere Forderungen stellen (Arbeitssicherheit, Ex-Schutz....) und je nach Betriebsgröße wird auch noch der Immissionsschutz mitreden wollen;
dannach obliegt es der Genehmigungsbhörde, festzustellen, ob sie nach Art. 54 "noch was mehr" will;
wenn ich als Fachplaner ein "wenig Verantwortung verscheiben" will, werde ich den Art. 2(4)17 + 18 ziehen und einen Sonderbau daraus machen; damit muss er geprüft werden und ich stehe nicht mehr alleine in der Verantwortung!
Bin ich mir aber mit meiner Planung/Konzeption sicher und habe die Arbeitssicheheit mit integriert (!!!), kann ich es auch als GK 3 ohne Sonderbau laufen lassen und alleine die Verantwortung (neben dem Bauherrn/Betreiber) tragen.
der Feuerteufel
PS: habe neben meiner Ausbildung als Brandschutz-FP und SV auch noch "freiwilig" ein zusätzliches, berufsbegleitendes Studium als Dipl.-Sicherheitsingenieur absolviert, da ich auch der Meinung war/bin, dass beides nicht unabhängig voneinander leben kann! Brandschutzplanung muss die Arbeitssicherheit beinahlten!