Ich vermute, dass hier die ursprünglich Frage in Vergessenheit geraten ist. Es ging um eine Turnhalle für Vereine PUNKT
Definitiv kein Sonderbau, wenn sie nicht als Mehrzweckhalle genutzt werden soll PUNKT
Die Frage war dann, ob sie durch die Nutzung einer Schulklasse zum Sonderbau wird, oder? So habe ich die Frage verstanden. So ist es auch formuliert. Da ist keine rede davon, ob und in welcher Form eine Schule angebaut ist. Man könnte also annehmen die Halle steht auf der Wiese.
Nur weil die Halle jetzt gelegentlich durch Schüler genutzt wird, kann man sie doch nicht als Sonderbau einstufen. Die Schüler kommen - wie jede Vereinsgruppe - zu der Halle und treiben dort für 1 bis 2 Stunden Sport. Was ist da der Unterschied?
Ich gebe Anton vollkommen recht. Ist die Halle baulich getrennt, also ein eigenständiges Gebäude, gilt das ebenfalls (ggf. auch mit Verbindungsgang). Ist die Halle aber eindeutig Teil des Schulbaus, dann sieht das vollkommen anders aus.
Gruss PF