Hallo!
200 Personen? Besucher? Büroangestellte?
die VStättV gilt ja erst bei 201 Besuchern.
also nur ASR A2.3 Anhaltspunkt (sofern es Beschäftigte sind!).
dort reichen 1,0m, die bei Türen aber nach ASR 15cm schmaler sein dürfen (!), also Tür 0,85, für bis 20 Personen im Einzugsbereich, hier also bis 40.
nächste Stufung nach ASR (bis 200 Personen je Tür) ist Rettungswegbreite 1,20 m, wobei die Tür aber wieder 15cm schmaler sein darf, also hier beide Türen im Lichten je 1,05 m breit.
Und wenn die ASR nicht gilt?
...mmm... alles ein wenig uneindeutig...
für Neubau sollten es mind. 0,90 sein, für Bestand reichen m.E. auch die 0,85m.
Michael Koeppen