In dem Schreiben steht: "Der Begriff Nutzungseinheit ist nicht automatisch gleichzusetzen mit der Organisationseinheit einer Firma oder dem Brandabschnitt innerhalb eines Gebäudes."
Unterschiedliche Organisationseinheit einer (einzigen) Firma sind z. B. die Buchhaltung, der Einkauf, die Produktion, das 1. Obergeschoss oder das 3. Obergeschoss. Das sind nicht getrennte Nutzungseinheiten, sondern sie gehören zu einer (einzigen) Nutzungseinheit.
Der Brandabschnitt links der Brandwand und der Brandabschnitt rechts der Brandwand sind ebenfalls nicht getrennte Nutzungseinheiten, sondern gehören zu einer (einzigen) Nutzungseinheit.
Also: ein Betreiber = eine Nutzungseinheit, egal ob ein oder mehrere Abteilungen (= Organisationseinheiten), ein oder mehrere Geschosse oder ein oder mehrere Brandabschnitte.
Das steht in diesem Schreiben der OBB.
Gruß
Alexander Vonhof