Hallo Herr Drechsler,
es darf jeder seine eigene Meinung haben! Das ist legitim, wenn auch nicht immer legal.
Nur hat nun mal das Baurecht auch eine eigene Meinung. Und an die sollten sich die meisten von uns halten. Wir leben in einer Demokratie und sie in Brandenburg auch (Sie kennen sicher Rainald Grebe - Brandenburg?);
also vielleicht mal allgemein Grundlegendes:
der Rettungsweg ist der Weg, den eine Person zurücklegen muss, um sich in Sicherheit zu bringen;
nach Baurecht beginnt der RW in der entferntesten Ecke eines Raumes und endet auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Ausnahmen sind im Strafvollzug und der Forensik gegeben!);
der RW kann unterteilt werden in einzelne Abschnitte;
die Abschnitte müssen dann sicher voneinander getrennt sein; d.h. die Person muss in den angrenzenden Abschnitt bereits in relativer Sicherheit sein (z.B. im geschützten Treppenraum, oder im Freien, oder in einem andern Brandabschnitt);
ist der RW innerhalb eines Gebäudes unterteilt, dann besteht der 1. Teil aus dem Brandraum oder ungeschützt an den Brandraum grenzenden Raum, aus dem die Person entfliehen will;
der 2. (und ggf. weitere Teile)Teil bestehet aus baulich mit einem Mindestschutz versehenen und umschlossenen Rettungsweg - z.B. ein notwendiger Flur, ein notwendiger Treppenraum oder ein anderer Brandabschnitt;
dieser 2. Teil muss unterschiedliche Anforderungen erfüllen: ist es ein notweniger Flur, (horizontaler RW), gelten noch relativ wenig Anforderungen, da die Person sich dort noch relativ schnell bewegen kann (z.B. laufen);
ist es ein Treppenraum (vertikaler RW), stellt das Baurecht schon höhere Anforderungen; zum einen, kann man eine Treppe nicht so schnell laufen, zum andern, können an der Treppe mehrere notwendige Flure und somit viele flüchtende Menschen hängen;
weil nun der Gesetzgeber an den Treppenraum höhere Anforderungen stellt, als an den notw. Flur, ist der Treppenraum auch i.d.R. als sicherer einzustufen;
erreicht der Flüchtende nun den Treppenraum, befindet er sich in einem relativ sicheren Bereich und hat etwas mehr Zeit, das Gebäude zu verlassen;
ist er dann unten an der Haustür angekommen, kommt er ins Freie und das ist dann nochmals eine Stufe sicherer;
kann er dann auch noch vom Grundstück auf die öffentliche Straße flüchten, kann er auch nachhause gehen und läuft nicht mehr Gefahr im Trümmerschatten erschlagen zu werden; - auf der öffentlichen Straße endet der Rettungsweg!
damit nun die einzelenen Stationen des RW immer stufenweise ein Stück sicherer werden, hat der Gesetzgeber immer höher werdende Anforderungen gestellt und sagt, dass ab dem Punkt bauliche Mindestanforderungen gestellt werden müssen, ab dem er den Brandraum, bzw. die angrenzenden auch unsicheren Räume, die gleich auch brennen können, verlässt;
Konkret: es ist eine Wohnung; diese ist klein und übersichtlich; es brennt in der Küche, die Person sitzt im Wohnzimmer und bekommt den Brand mit; sie kann schnell aus der Wohnung in den 1. sicheren Berich, den notwendigen (allgemein zugänlichen, wie es früher hieß)Flur und die "Limba-einfach"-Wohungstür hinter sich zuziehen, dann hat er ca. 5 Minuten Zeit, sich aus dem Staub zu machen; danach brennt die Tür durch und der Flur brennt langsam auch und verraucht;
bis zu diesem Zeitpunkt muss der Flüchtende die nächste baulich getrennte, sichere Station erreicht haben: den Treppenraum oder bei Erdgeschosswohnungen das Freie; da der Treppenraum aber sehr hoch sein kann, (6.Stock) muss er lange laufen und andere laufen dort auch und man behindert sich gegenseitig; damit alle rauskommen, darf im Trepperaum fast nichts Brennbares sein und die Wände müssen länger halten, bevor sie zusammenfallen; - also höhere Anforderungen an den notw.TR als an den notwendigen Flur!
das ist die simple Logik der Bauordnung!
ist es nun z.B. keine Wohnung, sondern ein sehr großes Büro (Nutzungseinheit >400 m?), würden die Laufwege im Brandbereich zu lang;
deshalb muss der große Raum (bei Büro >400m?) in kleiner Abschnitte unterteilt werden; man zieht in diese große Fläche einen Flur, der zur Unterteilung notwendig ist; das ist dann ein "notwendiger Flur" innerhalb der Nutzungseinheit Büro - und der muss wieder ein wenig sicher sein (feuerhemmende Wände und Decken);
ist das Büro (oder KiGa) nun im EG und hat viele Türen ins Freie, kann man auf den notwendigen Flur ggf. verzichten, wenn aus jeder Ecke des Büros/KiGa der Rettungweg (Laufweg) kürzer als 35 m ist und ich im Prinzip die Möglichkeit habe, an 2 verschiedenen Stellen (1xTür, 1x Fenster oder 2x Tür) aus dem Raum zu kommen; ich habe dann 2 Rettungswege, aber keine mit baulichen Anforderungen an die Wände und Decken;
Wenn nun für einen Sonderbau 2 "bauliche Rettungswege" gefordert werden, heißt das, dass jeder ohne fremde Hilfsmittel (FW-Leiter) den Raum verlassen können muss;
ich hoffe, ich konnte die Unterschiede zw. Rettungsweg und baulichem Rettungsweg ein wenig klarstellen!?
abschließend meine ich, dass Starzyk und viele anderen inzwischen wissen, was die Antwort auf die eigentliche Frage ist;
mfg
der Feuerteufel