Hallo Kollegen,
ich verfolge die Dikussion schon ein paar Tage, doch ich glaube, so langsam ist es ein Kampf um des Kaisers Bart.
Problem: die bisher zugelassenen und Jahrzehnte eingebauten T90-Außentüren bekommen derzeit keine Zulassungen mehr, weil das DIBt keine übergreifenden Zulassungskriterien dafür hat. Durch die sich selbstverwirklichende Harmonisierung, die immer mehr zum verwaltungstechnischen Molloch und der Slbstdarstllung der EN-Normenausschussmitglidern, heranwächst, müssen tausend Randbedingungen (z.B. ob sich im Türspalt der Tatselwurm nicht ein Bein brechen kann, oder die Larve des Kringelschwanzschmetterlingsweibchens beim verpuppen nicht zerquescht wird,) mit in die CE-Zertifizierung aufgenommen werden. Damit ist das DIBt schlichtweg überfordert und erteilt keine Zulassungen.
Wenn nun im konkreten Fall der Einbauer mit dem Bauherrn vertraglich festlegt, dass der Bauherr eine T90-Tür erhält, die jedoch nicht alle Kringelschwanzschmetterlingsweibchenanforderungen erfüllt, sollte dies doch sicherlich reichen?
Der Bauherr will Brandschutz. Die Tür erfüllt Brandschutz. Beide sind glücklich und schützen einander.
Wäre es eine öffentlich-rechtliche Forderung, könnte diese, mit der Tür, formell nicht erfüllt werden. Hier müsste eine ZiE her. Diese ist jedoch mit den Produkten der namhaften Hersteller kein Problem.
mfg
der Feuerteufel, ab jetz wieder auf der Suche nach den frisch geschlüpften Kringelschwanzschmetterlingsweibchenslarven