@clammer
natürlich kann man aber einen Hersteller von Türelementen für "extreme Anwendungen" anfragen, ob er eine Verwendung im Aussenbereich als geringfügige und damit von seiner Zulassung abgedeckte Abweichung bescheinigen mag...
Ob er das tut, wäre interessant.
Andererseits:
dass Feuerschutzabschlüsse nur für den Innebereich geprüft und zugelassen sind kenne ich auch so.
Aber wo steht das?
Bzw. welche Einflüsse sind abgedeckt und welche (ab wann) nicht mehr?
Ich denke da z.B. an T30-Türen zwischen Lkw-Garage und Waschhalle eines Bauhofes. In der Waschhalle herrschen 100 % Luftfeuchte + Schlagregenähnliche Wasserbeaufschlagungen, Tausalzspritzer ohne Ende und temporär auch große Temperaturschwankungen z.B. wenn "ausgehallt" wird.
Deckt das die übliche Zulassung einer t30-Türe ab? Und wo konkret liegt die Schwelle, ab der eine Sondersituation vorliegt?
Die Frasgestellung ist prinzipiell auch übertragbar auf Abschottungssysteme etc., denn die BW im Dachbereich bzw. als Aussenwand eines Dachaufbaues (Aufzugs-Msch.-Raum etc.) ist nicht ganz ungewöhnlich.
Stefan Blümel