Meiner ganz persönlichen Meinung nach zeigt die Diskussion auf jeden Fall, dass unsere "ach so tollen" Bauordnungen nach wie vor Mängel aufweisen und es manchmal einfach auch darauf ankommt, dass wir als Planer und Sachverständige die richtigen Schlüsse ziehen und auch mal entsprechende Empfehlungen abgeben. Ich denke, dass die gesetzlichen Regelungen teilweise aus Zeiten kommen, wo Dächer einfach richtig schräg waren und man musste sich nicht über rechtliche Spitzfindigkeiten unterhalten. Für mich ist die Praxis ausschlaggebend.
Die Herkunft der gesetzlichen Regelungen sind aus einer Zeit, wo man sich in Normalgeschossen aufhielt und der Dachraum war lediglich Speicher und Wetterschutz (oberste Decke mit Anforderung, Dachraum ohne Anforderung und Dachhaut harte Bedachung) ... macht Sinn
Heute redet man sich über juristische Spitzfindigkeiten aus der Verantwortung (rechtlich ok) nach dem Motto: "Es ist nicht schlimm wenn jemand verbrennt, hauptsache er verbrennt bauordnungskonform ..."
Für mich ist im Zweifel die Überlegung wichtig, was im Dachraum passiert und wie man die Schutzziele nach § 14 MBO erfüllt und dazu gehört z.B. auch, dass die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein müssen, d.h. für mich, auch der Feuerwehrmann hat ein recht (abhängig von der Gebäudeklasse) eine gewisse Zeit sicher retten und löschen zu können und der Besitzer hat das recht darauf, dass gerettet und gelöscht wird. Im Dachraum kommen ohnehin eine ganze Reihe ungünstiger Bedingungen zum tragen, was in der Praxis immer wieder zu schlimmen Brandverläufen führt ...
Hier ist nicht das "Herausreden" mit dem Bezug zur gültigen Bauordnung gefragt, sondern Verantwortung! In solchen Fällen habe ich mir als Brandschutzplaner angewöhnt "dringende Empfehlungen" auszusprechen und auf die Gesetzteslage hinzuweisen. In den letzten Jahren ist mir immer mehr aufgefallen, dass gerade Behörden (aber auch Planer) oft nur nach Gesetzen und Kommentaren zu Gesetzen suchen, anstatt sich einfach mal wieder zu überlegen, was eigentlich Sache ist. Da hilft manchmal der Blick auf die Schutzzieldefinition nach § 14 MBO. Wenn ich nur die Bauordnung abarbeite, dann bin ich ein reiner Nachweisersteller, aber kein Brandschutzplaner oder Sachverständiger ...
In dem von mir ganz am Anfang (18.12.2011) geschilderten Fall, ging es um Gebäudeklasse 5 mit 5 Vollgeschossen, wo sich der Architekt eben auch über das oben gesagte um die Anforderungen an die Dachdecke drücken wollte, sicher alles gesetzeskonform. In dem Gebäude befinden sich Wohnungen die zu mehr als 50% durch behinderte und alte Menschen genutzt werden. Hier ist auf jeden Fall damit zu rechnen, dass die Feuerwehr über einen längeren Zeitraum Hilfe leisten muss. Meiner dringenden Empfehlung wurde dann auch gefolgt ...
Ich bin als Fachplaner immer daran interessiert dem Bauherrn Geld zu sparen wo es geht, aber es gibt eben Grenzen und ein gewisses Mass an Verantwortung!
Gruss Peter