Hallo Forum,
diese Diskussion, Brandlast im notwendigen Flur, ist schon so alt, wie der Brandschutz;
das AGBF-Papier ist etwas neuer; es lässt ein "bisschen" was zu;
noch konkreter ist ein Schreiben der Bayerischen Obersten von 1998 (- aber neuer, als das Urteil von Rupi), in dem ganz klar gestellt wird: Treppenraum nix, notwendiger Flur nur Rettungswegbreite freihalten, aber Brandlasten zulässig - auch Kopierer (oder wie hier PC)!
Die Einrichtungen sind nicht durch das Baurecht abgedeckt oder geregelt. Darüber sind wir uns ja einig. Also haben wir keinen Einfluss darauf, was wirklich hingestellt wird. Wenn nun extra Nischen gebaut werden, dann ist das auch ok! - die Brandlast steht dann wenigstens nicht im Rettungsweg.
Notwendige Flure sind Lebens- und Arbeitsflächen ? und hin und wieder auch Rettungswege!
PC?s auf Rollwagen, Schuhe vor der Wohnungstür, Aktenwagen der Hauspost, Karteikastenwagen im KKH, ?. ? alles "normal" und vom Baurecht nicht erfasst;
aber BITTE: diese Stellungnahmen der AGBF oder "Obersten" nicht als Freibrief und Entschuldigung ansehen, wenn die Flure zugemüllt werden mit unnötigem technischen Gerät!
denken Sie immer an das Schutzziel!!!! - hier ist auch der Brandschutzbeauftragte gefordert (wenn es einen gibt)
mfg
der Feuerteufel