Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema ist doch nicht ganz so akademisch.
folgende Berechnungsmethoden sind durchaus geläufig:
1. 3-fache Geschosshöhe nach einer Evakuierungsberechnung v. Dr.-Ing. Klaus Müller (Brandgefährdungsanalyse und Evakuierung) angewandt von SV für Brandschutz
2. Abwicklung der Stufen, also die Summe aller Auftritte und Steigungen ( auch vertretbar lt. SV)
3. Das Steigungsverhälnis als Schrittmaßregel entspr. der Treppen DIN (2s + a = 59 bis 65 cm) lt. Herrn Rübel vom Bauministerium NRW auf einem Seminar für Brandschutzfachleute dem Institut der Feuerwehr)
4. Länge der Lauflinie x Wurzel aus 2 (unseres erachtens nach werden Rampenlänge und langsamere Laufgeschwindigkeit berücksichtigt)
5. Länge der Lauflinie x 1,5 (SV f. Brandschutz - Berechnung berücksicht Rampenlänge und langsamere Laufgeschwindigkeit).
6. Doppelte diagonale Lauflänge der Treppe (Professor Hosser TU Braunschweig berücksichtigt halbe Laufgeschwindigkeit im Vergleich zu horizontalen Rettungswegen).
Zu den o.g. Berechnungsmethoden errechnen bei einer Geschosshöhe von 3,715 folgende Rettungsweglängen auf der Treppe:
Zu 1.) 3 x 3.715 m = 11,15 m
Zu 2.) 21 x 17,7 + 20 x 0,27 = 9,12 m
Zu 3.) (2 x 0,177 + 0,27) x 21 = 13,10 m
Zu 4.) 5,40 x 1,41 = 7,61 m
Zu 5.) 5,40 x 1,50 = 8,10 m
Zu 6.) 6,70 x 2 = 13,40 m
So ergeben sich Differenzen von bis zu 5,79 m bei der Bemessung von Rettungswegen, was bei einer Nutzungseinheit über zwei Geschossen einen wesentlichen Unterschied ausmachen kann. Weiterhin wie ist die Rettungsweglänge dann in Versammlungsstätten zu ermittel (Stufengänge etc.)
Über weitere Antworten wäre ich dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Jansen