In der Verkaufsstätte nach VerkBauVO hat man dieses Definitionsproblem zum Glück nicht, dort darf munter untervermietet werden, ohne Feuerwiderstand zwischen den einzelnen Läden, welche ja auch Nutzungseinheiten sind.
Tja, das Leben ist halt manchmal vielfältiger (hier im Industriebau) als es die Richtlinienmacher dachten.
M. Koeppen