Hallo Kollegen,
bin mir bei den Trennwänden einer erdgeschossigen Industriehalle nicht ganz sicher, daher folgende Fragen:
Stahlbau, freistehend, ungeschützt, 12,5 m breit und 51 m lang (ca. 640 m?), mittlere Höhe, 4,95 m.
Die Beurteilung folgt nach Abschnitt 6 IndBauRL, daher gesamte Halle ein BA.
15 m x 12,5 m (ca. 190 m?)der Halle sollen fremd vermietet werden, Nutzung dort als Lager eines Sanitärgeschäftes, baulich getrennt zum Rest der Halle, mit 2 separaten Zugängen, obwohl kleiner 200 m?.
Der Rest der Halle nutzt ein Elektrogeschäft, als Lager (ca. 190 m?) mit baulich getrennter Werkstatt (ca. 75 m?) und Aufenthaltsraum (ca. 17 m?) im Anschluss folgt ein Bürobereich mit 2 Büros (zusammen ca. 48 m?) und Eingangsbereich/Besprechung (ca. 60 m?) und WC?s.
Aufgrund der Größe und der Nutzung will ich nun an die Trennwände keine Anforderungen stellen, da die Halle ja eh ungeschützt ausgeführt wird.
Die Büros kann man ja funktional dem Elektrolager mit Werkstatt zuordnen.
Der fremdvermietete Teil (Sanitärlager) hat 2 Ausgänge, keine Verbindung zum Elektrolager.
Ist das so genehmigungsfähig, oder soll ich da gleich F30 Trennwände zwischen den beiden Lager und dem Bürobereich ? Lager Elektro vorsehen?
Besten Dank im Voraus für die Hilfe und Grüße aus dem Süden
Gerhard