Hallo Herr Bärschmann,
vielen Dank (wenn auch später - aber besser als nie) für Ihre Antwort. Die kann ich rechtlich nachvollziehen.
Auch wenn sich mein Problem durch Übernahme einer Abstandsbaulast mittlerweile quasi von selbst gelöst hat, habe ich mich nochmal mit dem Thema Brandwände beschäftigt und auf folgende Unklarheit gestossen:
In der Praxis habe ich bereits mehrere "innere Brandwände" in erdgeschossigen F0 Industriebauten gesehen, sprich eine F90 Aussteifung für die Brandwände ist dort nicht vorhanden. Einzige für mich vorstellbare Erklärung war, dass es sich um auskragende, in Fundamte eingespannte, Brandwände handelt.
Nach DIN 4102-4 Abschnitt 4.8 sind Brandwände klassifiziert. Allerdings wird dort die Schlankheit der Wand in Bezug auf hs begrenzt.
Explizit konnte ich im Abschnitt 4.8 keine Definition für hs finden und bin weiter vorne in Tabelle 35 darauf gestossen, dass hs = Stockwerkshöhe. Weiterhin heisst es in Abschnitt 4.1.4, dass die (Brand-)Wände von Rohdecke bis Rohdecke spannen.
Jetzt stellt sich für mich die sehr interessante Frage, gibt es überhaupt auskragende Brandwände, die klassifiziert sind oder muss da die Verwendbarkeit immer anders nachgewiesen werden? Bzw. wie kann ich mir sonst die gesehenen "nicht ausgesteiften Brandwände" erklären? Oder habe ich einfach nicht weit genug gedacht?
Gruß
Sujow