Hallo zusammen,
Wer hat Erfahrungen zum Thema Alarmierungsanlagen in Schulen.
Es gibt in NRW einen Erlass zur Schulbaurichtlinie vom 29.11.2009
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=11730&menu=1&sg=0&keyword=schule
Demnach wird eine Alarmierungsanlage nach den anerkannten Regeln der Technik gefordert und es sollten Anlagen zur Sprachalarmierung vorhanden sein.
Wer hat Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Erlasses in NRW?
Gibt es ähnliches auch in anderen Bundesländern?
Ich denke, dass die Anpassung nach den anerkannten Regel der Technik und der Sprachalarmierung auch etwas mit den traurigen Amokfällen in Schulen zu tun hat.
In der Schulbaurichtlinie selbst ist ja nur allgemein von Alarmierungsanlagen die Rede und oftmals wurde dies mit den sogenannten Hausalarmanlagen oder sogar mit Handsirenen realisiert. Dies ist nach meiner Auffassung mit dem Erlass nicht mehr zulässig.
Für Hausalarmanlagen gibt es meines Erachtens keine verpflichtenden Normen.
Für anerkannte Regeln der Technik und für Sprachalarmanlagen gibt es die Normen VDE 0828 bzw. 0833 Teil 4.
Ergibt sich aus dem Erlass die Notwendigkeit dieser Normen?
Wer legt die Schutzziele auch bei bestehenden Schulen fest?
mfg
K. Bongaertz