@ Norbert Baerschmann: Die DIN 14676 regelt die Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen UND Räume mit wohnungsähnlicher(!) Nutzung, sowie deren Einbau, Betrieb und Instandhaltung.
@ Alle: Wenn es um Abweichungen bei Sonderbauten geht wäre ich auch vorsichtig, aber wie so oft im Brandschutz geht es doch um sogenannte Einzelfallbetrachtungen. Abweichungen gibt es auch im Wohnbereich zu kompensieren oder in Wohnungsähnlichen Nutzungen. Es wird z.B. in der DIN 14676 auf Kleingewerbe hingewiesen. Ich kann doch nicht von jedem Kleinbetrieb verlagen eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 einzubauen. Nach VdS 2029 müsste ich dann z.B. in jeder Schreinerei egal welcher Grösse eine BMA nach DIN 14675 einbauen. Ist doch Wahnsinn, dann machen wir den Rest des Mittelstandes über den Brandschutz platt ...
Wir Fachplaner müssen uns immer mehr dafür rechtfertigen, wenn unverhältnismässige Massnahmen getroffen werden. Für mich zählt das Schutzziel. Wenn ich das Schutzziel z.B. die schnelle Selbstrettung durch Rauchmelder erreiche, dann kann das u.U. ausreichen. Manche Kommentare hier zeigen, dass sich sogenannte Fachleute noch nicht mal die Mühe gemacht haben in die DIN 14676 oder die 14604 reinzuschauen und sich mal damit zu befassen. Wenn ich natürlich in meinen Brandschutznachweis bzw. in mein Konzept nur reinschreibe, dass Rauchwarnmelder mit VdS-Zulassung zu verwenden sind, ist das zu wenig. Aber ich kann über die Formulierung im BSN/BSK und über die 14676/14604 sehr genau definieren, wie die "Anlage" auszuführen und zu betreiben ist. Wenn wir dann noch die Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (incl. Teil C) dazu nutzen das ganze auf den betrieblichen Brandschutzabzustimmen, können wir ein sehr hohes Schutzniveau erreichen. Es setzt halt etwas mehr Hirnschmalz von uns Fachplanern voraus.
Nochmal: Es geht hier nicht um den Ersatz von BMA und ich würde das auch immer mit Vorsicht betrachten, aber es gibt einfach Fälle wo Rauchwarnmelder nach DIN 14676 durchaus angebracht sind (auch zur Kompensation), das setzt aber genaue Definitionen voraus!
Und noch was zu den ach so sicheren BMA nach DIN 14675. Ich erlebe als Einsatzleiter der Feuerwehr regelmässig wie viel Schindluder mit diesen Anlagen von Betreiberseite getrieben wird, mit privaten Bewachungsunternehmen die keine Ahnung von Brandschutz oder Feuerwehr haben, mit Hausmeistern die Anlagen eigenmächtig über die BMZ zurückstellen oder es wird erst mal einer hingeschickt um zu schauen ob wirklich was ist usw. usw. usw. Das ist übrigens eher die Regel als die Ausnahme ...
Gruss PF