Nachdem ich hier das ?Eingangsstatement? gehalten habe, hier noch einige Ergänzungen:
@Mattes:
Meine Frage bzw. Eigenantwort ?Was ist an einer 14675-Anlage denn so anders? Eigentlich nichts." bezog sich auf das Dachgeschossbeispiel.
Die Antwort war nicht generell so gemeint, dass grundsätzlich keine oder nur geringe Unterschiede zwischen Anlagen nach DIN 14676 und DIN 14675 bestehen würden. Hier ist -natürlich- ein himmelweiter Unterschied. Die Frage richtig formuliert: ?Was wäre im Dachgeschoss mit einer 14675-Anlage anders??
Zur Flächenausdehnung: Die wird im Zweifel begrenzt durch die Herstellervorgaben. 600 qm (besagter Kindergarten) sind ohne weiteres machbar. Zur technischen Erweiterbarkeit: Einfach mal bei den üblichen verdächtigen Herstellern vorbeisurfen.
@Baersch:
Nein, die DIN 14676 regelt nicht die ?Anforderungen an Haushaltsrauchmelder?, sondern ist die nationale Anwendungsnorm für Haushaltsrauchmelder=Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604, soll heißen: In dieser Norm steht drin, in welchen Anwendungsbereichen diese Melder eingesetzt werden können und regelt von der Anbringung, der Stromversorgung, der Vernetzung, dem Betrieb bis zur Wartung die konkrete Anwendung dieser Melder. Der Anwendungsbereich umfasst übrigens auch sog. ?Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung? und zählt hierunter in einer offenen Aufzählung z.B. ?Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten (z. B. Kopierer, Wasserspender, Kaffeemaschine usw.)? oder ?Beherbergungsbetriebe mit weniger als 12 Gastbetten?.
@Karstens:
1) Zur Vernetzung: Nein. In der DIN 14676 werden sehr wohl Hinweise zur Vernetzung gegeben. Hinsichtlich der Störanfälligkeit kann ich nur sagen: Bitte Herstellerhinweise beachten. Im Übrigen mal die Prüfanforderungen hinsichtlich EMV in der DIN EN 14604 anschauen. Übrigens: Funkvernetzte Rauchwarnmelder werden mangels Prüfnorm in Anlehnung an DIN EN 54-25 geprüft, also genauso wie die Melder, die in Anlagen nach 14675/0833 eingesetzt werden!
2) Manuelle Auslösung: Natürlich gibt es das. Und Stummschalten geht auch (für den, der´s braucht).
3) Meldereinzelkennung: Ah ja. In einer Nutzungseinheit, z.B. ein 4-gruppiger Kindergarten: Wer will hier was mit einer Einzelmelderkennung? Nochmals: Bitte nicht falsch verstehen: Die 14676er-Anlagen sind kein Ersatz für bauordnungsrechtlich geforderte Brandmeldeanlagen, sondern sind sozusagen ?den unteren Rand? dieser anlagentechnischen Systeme.
@G. Karstens:
Den Mangel an Regelungen kann ich nicht erkennen. Auch nicht das Erfordernis, dem Brandschutzkonzept eine Fachplanung anhängen zu müssen:
In einem BSK wird für eine BMA nach 14675/0833 üblicherweise festgelegt, welche Schutzkategorie die Anlage haben soll, wenn Teilschutz, dann werden die Flächen/Räume benannt, die überwacht werden sollen. Dann ein paar Festlegungen zur Alarmierung, zur Aufschaltung und ggf. etwas ?technischer Kleinkram?. Dies ist der Ansatzpunkt für den Fachplaner.
Zur Prüfung des BSK genügen diese Angaben in der Regel. Welches Schutzziel gibst Du in Deinem BSK an bzw. wieso soll dies nicht auch bei 14676-Anlagen möglich sein?
Für Anlagen nach DIN 14676 wären ebenfalls Angaben zum Überwachungsumfang erforderlich. Und die Nennung der Norm. Mehr benötigt der Fachplaner nämlich hier auch nicht, um eine Anlage zu projektieren.
Sorry, aber Verständnisfrage: Was schreibst Du denn in ein BSK, wenn es um Rauchwarnmelder geht, die bauordnungsrechtlich in Wohnungen gefordert sind? Da ist doch kein Unterschied!
Zur Qualitätssicherung: Es hat sich ja mittlerweile auch hier herumgesprochen, dass die Qualifikationsanforderungen/Qualitätsanforderungen an Planer und Ausführende nach DIN 14675 ziemlich in der Kritik stehen bzw. standen. Öffentliche Auftraggeber bzw. Genehmigungsbehörden dürfen dies z.B. nicht mehr fordern. Und auch hier die Frage: Wo ist das Geheimnis, ein paar Rauchmelder an die Decke zu schrauben?
Zur Qualität der Produkte: Hier sollte man wissen, dass die DIN EN 14604 eine nach Bauproduktenrichtlinie mandatierte Norm ist. Soll heißen: In der Norm sind die üblichen Anforderungen an eine Konformitätsbescheinigung enthalten (Stichwort CE-Zeichen mit Zertifizierung etc.). Wer hinsichtlich der Produkte an deren Qualität (im Sinne der Normanforderungen) zweifelt, der muss dies bereits heute z.B. bei natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten nach DIN EN 12101 tun und bald auch bei anderen brandschutzrelevanten Bauprodukten wie Türen etc. verzweifeln. Tschüss schöne ABZ/ABP-Welt.
Zum Zusammenbasteln der Anlagen: Hier hilft doch die Industrie, die sonst auch jedem hilft: Es gibt mittlerweile Komplettanbieter, die aufeinander abgestimmte Komponenten anbieten, aus der sich der Errichter (der derartige Anlagen ja in der Realität projektiert) gerne bedienen kann.
Zum Abschluss nochmals: Es geht nicht darum, BMA nach DIN 14675 zu ersetzen. Es gibt aber wie gesagt am ?unteren Rand? durchaus Einsatzmöglichkeiten für derartige ?Kleinanlagen? (nur eine Nutzungseinheit, ggf. Erhöhung der Sicherheit etc.). Und genau hierfür ist die DIN 14676 gedacht.
Gruß
Werner Müller
der heute Abend mal viel Zeit hatte.