ich sehe die Möglichkeiten durchaus größer und besser als die verschiedenen Verzweifelten: wenn ich etwas "größeres" in einem Gebit mit 48 m?/h plane, kann ich nicht einfach "1.600 l/min" in mein BSK schreiben sondern muß mir überlegen, wie ich mit 800 l/min auskomme. Wir sind ja keine "Nachbetungsroboter" sondern die Speerspitze der Brandschutzingenieure. Das hat etwas mit "ingenius", mit Wissen wollen, mit machen wollen zu tun.
Also nicht einfach "ich will aber 1.600" hinschreiben sondern bedenken, dass ich es nicht habe, weil ich "H 80" in den Straßen gelesen habe.
Durch qualifizierte T e i l u n g meines Gebäudes kann ich den Löschwasser- bedarf s e n k e n. Einen Laden von 1.200 m? sehe ich nicht als "besonderes Risiko", wenn er einigermaßen Abstände oder eine über das Dach gezogene Brandwand hat. Einen erdgeschossigen Kindergarten auch nicht.
Die nächste Stufe wäre, mit der gemeinde als verantwortlichem Wasserversorger zu reden, was über "Ringleitungen" und stärkere Zuleitungen zu machen ist, wenn man den Druck (moderat) erhöht. Wir haben in der Stadt einen Betrieb, der s e h r viel Wasser braucht. Die Abdeckung wurde über ein Pumpensystem erreicht, das bei (leichtem) Druckabfall nachsteuert und den Druck wieder hochfährt, daß die Leitungsleistung steigt. Man kann von "0,4 m/s" Normalwasserfluß bis "2 m/s" Löscxhwasserfluß die Leistung steigern, man kann statt einer Fließrichtung im Entnahmefall mit Druckerhöhung zwei aufeinander zu fließende Leitungen haben (2 x H 80 sind auch 1.600, wenn man Druck drauf setzt).
Wenn die gemeinde einen schlechten Vertrag ohne Löschwasser abschließt, muß man einen besseren Bürgermeister wählen. Und den Alten haftbar machen. Wenn der 800 m H Abstand zustimmt muß er mal seine Feuerwehr fragen, wie die zeitnah Wasser am Objekt haben wollen. Ich kenne keine Haspel mit 400 m Schlauch drauf. Man kann Löschwasser auch im LKW anfahren, wie das in Schweden üblich ist: 10.000 l auf der Achse.
Da der Bürgermeister für die Löschwasserversorgung UND die leistungsfähige Feuerwehr zuständig ist, kann man ihm ausmalen, was passiert, wenn was passiert. Auch Strafhaft ist möglich ! Mit dem Gedanken kann er sich schon mal vertraut machen, wenn er nicht zeitnah dran geht, die Misere zu beseitigen. Und wenn er das schriftlich bekommt und man im Parlament nachfragen läßt, wird es e n g um seinen Hals.
Ich halte 100 m H Abstand schon für weit (3 Schlauchlängen nach jeder Seite). 800 m sind 21 Schlauchlängen ... da sollen die Freiwilligen ein Ultimatum setzen und dann hinschmeißen.
Noch mal: wir sollten unsere Kollegen ermutigen, das mögliche zu suchen. Dazu gehört der sparsame Umgang mit Löschwasser durch bauliche Trennung, dazu gehört die Debatte mit dem versorger Ingenieurbüro über Leistungsverstärkungen (manchmal reicht ein Bypass, manchmal Pumpen), und wenn nichts reicht, muß der Bürgermeister ran, bis der zulässige Bereich abgedeckt ist.
In der Bauanfrage der Bauaufsicht an die Gemeinde muß in Hessen die Gemeinde bestätigen, daß das Löschwasser r e i c h t, sonst darf nicht gebaut werden (Versorgung nicht gesichert, Bauverbot). Dann kann sich der Investor noch überlegen, ob er von sich aus Löschwasser anbietet (mache ich auf meine Kosten weil der Standort so gut ist) oder woanders investiert. "Nachher" ist es allemal sehr spät. mfg Franz Schächer