Hallo,
nur mal zum Thema Weiterbildung in NRW: Unser NRW-Büro hatte letzte Woche einen Termin bei der Bauamtsleiterin (!) und dem Brandschutzingenieur (!) eines Landkreises im Umfeld unserer Landeshauptstadt Düsseldorf. Wir wollten den Brandschutznachweis für einen normalen (aber bestehenden und jetzt im Inneren umgebauten) Industriebau mit ganzen 1830 m? in F 0 vorstellen.
Ergebnis der Besprechung: Beide hatten von der Industriebaurichtlinie noch nie etwas gehört, was schon erstaunlich genug ist. Aber auch alle anderen technischen Baubestimmungen waren der Dame und dem Herren offenbar noch nicht untergekommen. Außerdem wäre alles furchtbar gefährlich, und genehmigen könnten sie das alles (obwohl ja bereits früher einmal mit einer anderen "Inneneinrichtung" genehmigt) schon gar nicht.
Der Kollege, der zur Besprechung vor Ort war, war ziemlich perplex und sagte mir hinterher im Büro, dass ihm noch nie passiert wäre, dass man bei dem Amtsleiter einer Baugenehmigungsbehörde das Baurecht "von Adam und Eva beginnend" erläutern müsste.
Eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Brandschutz ist in einem solchen Fall nicht möglich, und eine solche Besprechung führt ins Nichts. Da kann man auf eine Besprechung besser gleich ganz verzichten und einfach den Nachweis nach Recht und Gesetz aufstellen und fertig. Da ist jede Diskussion überflüssig.
In NRW gibt es auch 15 Jahre nach dem Düsseldorfer Flughafenbrand noch (oder: wieder?) ganz erheblichen Schulungsbedarf - und wahrscheinlich fehlt es Manchem auch an gutem Willen, sich mit dem Brandschutz auseinander zu setzen. Wahrscheinlich liegt der Flughafenbrand mittlerweile zu lange zurück.
Und was ich in NRW dabei ganz besonders Schade finde: NRW war nach dem Flughafenbrand einmal Vorreiter in Sachen Brandschutz. Mittlerweile ist das Bauordnungsrecht aber und auch das Baugenehmigungsverfahren so veraltet, dass man die ganze BauO NRW eigentlich nur noch in die Tonne klopfen kann. Und diese alberne SBauVO hat die Sache eher schlechter als besser gemacht. Wenn wenigstens alle Sonderbauverordnungen in der SBauVO gelandet wären und es ein vernünftiges Artikelgesetz wäre... aber so? Weiß jemand auswendig, was der § 134 SBauVO beinhaltet - oder zumindest, zu welchem Sonderbau dieser gehört? Das ganze hat mit Baupraxis nichts zu tun, das ist nur politischer Firlefanz.
Aber NRW hat es ja auch schon mal geschafft (1995), den Bauleiter abzuschaffen mit der Begründung, das Bauen müsse vereinfacht werden. Im Jahr 2000 hat man den Bauleiter wieder eingeführt mit der Begründung, das Bauen müsse vereinfacht werden. Da fällt mir nichts mehr zu ein.
Solche Beispiele kann ich in NRW noch zuhauf aufzählen.
Daher mein Fazit: Der Brandschutz ist nur so gut, wie die Politik ihn formuliert. Und wenn die Politik Firlefanzerei betreibt, kommt eben auch nicht dabei raus. Daher sehe ich gerade in NRW das Problem eigentlich weniger bei den am Bau Beteiligten, als mehr beim Bauministerium und dem Landtag. Und auch die Ingenieurkammer verhält sich in NRW merkwürdig passiv. Anscheinend scheinen die Verantwortlichen mit sich selbst ziemlich zufrieden zu sein.
Das alles soll natürlich nicht heißen, dass ein Bauamtsleiter keine Ahnung von Bauvorschriften haben braucht. Jeder Einzelne muss sich seiner Verantwortung stellen, auch wenn die Politik nicht die Voraussetzungen dafür schafft.
Gruß
Alexander Vonhof