Hallo Herr Vonhof,
zu Abs. 1) sind die 2,50m im Zusammenhang mit den Treppenraumabschlüssen beschrieben, bei denen es sich sicherlich um die höheren Anforderungen handelt, als im notwendigen Flur - soweit ok!
- und offen stehen darf da überhaupt nichts - auch ok! (abgesehen von zulässigen Feststellanlagen, ...)
Offen stehen dürfen aber die beschriebenen und von mir angesprochenen dichtschließenden Bürotüren in den Flurwänden.
Wieso gibt es in den Fluren keine Brandlast? - woher diese mutige Aussage? als Wunsch ok, doch nirgends so fixiert. Außerdem kann die offenstehende Bürotür unmittelbar hinter dem Treppenraumabschluss sein. Dass dann sinnvollerweise eine T30-Tür (im Konzept) geplant werden sollte, ist unbestritten, aber nicht baurechtlich gefordert.
zu Abs. 2) ..Außerdem sind die 2,5m keine Erleichterung, sondern eine Beschränkung..
auch ok! bzw. sind sie auch eine Klarstellung, da dies unterschiedlich ausgelegt wurde. Die 3,5m einiger LBO´s sind angepasst worden.
zu Abs. 3) Pilkington, Schott und andere, fertigen brandschutz-geeignete Gläser, die aber nur in Verbindung mit Rahmen, Einbau und fachgerechter Montage ein Schutzziel erfüllen können. Landläufig wird zwar irreführend von "Brandschutzgäsern" gesprochen, doch das ist falsch(hierzu hatte ich mir einen -berechtigten- anständigen Rüffel von Herrn Prof. Westhoff, ehemaliger Leiter der MPA DO, zugezogen, da auch ich früher mal vom "Brandschutzglas" sprach!)
Im Ergebnis kommen aus der falschen Begrifflichkeit auch solche benannten Forderungen, dass in einfache dichtschließende Türen ein G30-geeignetes Glas eingebaut wird und man vermeintlich glaubt, etwas sinnvolles getan zu haben. Nur funktioniert sowas im Brandfall leider nicht und kann katastrophal enden. - siehe hierzu auch die richtigen Ausführungen von TUPPES -
Zur Begriffsdefinition kenne ich keine Norm (weder DIN noch EN oder ISO), die eine Bauart, Prüfung oder Klassifizierung von "Brandschutzglas" hergibt. Dies kenne ich nur von Systemen einer Brandschutzverglasung, lasse mich aber gerne aufklären.
Bei der angesprochen Größe (TUPPES), ist eine 2-flg. raumhohe Tür mit 2 x 3 m sicherlich auch noch eine "normale" Tür, z.b. zu einem Sitzungsaal in einer größeren Büroanlage oder Rathaus. Gegenüber einem notw. Flur genügt auch hier, neben Schallschutz, eine dichtschließende Tür.
Dass ein höheres Schutzziel sinnvoll und empfohlen sein kann, steht außer Zweifel. Der Gesetzgeber verlangt ja nur den Mindestschutz.
mfg
der Feuerteufel