Die Anleiterung über einen Anbau sehe ich erstmal auch kritisch. Was ist denn, wenn der Anbau mit dem Treppenraum des Gebäudes verbunden ist und ein brandschutztechnisch unqualifiziertes Dach hat? Hier kann der Treppenraum versagen und das Dach kann bis zum Eintreffen der Feuerwehr durchgebrannt sein. Da wird mit Sicherheit keine Feuerwehr mehr den Leiterpark in den Rauch, die Flammen und die Thermik legen. Wenn dies dann die einzige anleiterbare Stelle ist, hat man ein Problem. Leider habe ich dies bei einem Einsatz schon erfahren dürfen.
Weiterhin halte ich es wie einige Vorredner für gefährlich, Anleiterproben durchzuführen, die nicht nach Garantiepunkten oder Rettungshöhen sondern nach Bauarten durchgeführt werden.
Beispiel: Gebäude liegt am Hang und ist auf einer (der anleiterbaren) Seite bis OKF Aufenthaltsraum 22,5m hoch und auf der anderen Seite 16m. Gemäß BauO NRW wäre das Gebäude ein Hochhaus. Hier hat die Feuerwehr eine Anleiterprobe durchgeführt und festgestellt, dass sie auf Grund der Produktnorm für eine DLK 23-12 anleitern kann.
Anders stellt es sich jedoch dar, wenn Leiterkranzhöhen, Abstützbreiten usw. für Anleiterproben herangezogen werden sollen. Hier gibt es in der Norm starke Toleranzen und zudem Unterschiede der Hersteller.
So könnte es passieren, dass die Stadt derzeit eine Höhe des Drehkranzes von (fiktiv) 2,5 m hat und das Anleitern funktioniert.
Nun wird eine neue DLK ebenfalls nach Produktnorm gekauft, die nur eine Drehkranzhöhe von 1,9m hat und das Gebäude ist nicht mehr anleiterbar.
Wollen Sie allen Ernstes der Feuerwehr mit so einer Anleiterprobe vorschreiben, welchen Drehleitertyp sie sich demnächst kaufen soll?
Sicherlich wird eine DLK 23-12 auch noch in 10 Jahren eine Nennrettungshöhe von 23m haben, aber wissen wir, welchen Höhen und Breiten die zukünftige Beschaffung im Rahmen der zulässigen Toleranzen haben wird?
Wenn solche Einzelfälle gehäuft auftreten, ist der Ersteller des Brandschutzbedarfsplanes in der Tat nicht mehr zu beneiden.
Anleiterproben sollten meiner Meinung nach generell die Ausnahme bleiben. Der Mangel eines Baus darf nicht zum Problem einer Feuerwehr führen.
Gruss aus dem (derzeit) verschneiten Köln