Hmmmm,
jetzt muss ich das Thema aufgrund aktueller Brandereignisse doch noch einmal aufgreifen...
Bei uns in Lippstadt hat es am 26.07.18 einen Brand eines kunststoffverarbeitenden Betriebes gegeben, bei dem auch erhebliche Umweltauswirkungen zu verzeichnen waren, z.B. giftiger Styropor-Russablagerungen in weiter Umgebung.
Es gab keine Löschwasserrückhaltung; der Feuerwehr gelang es, durch eigene Maßnahmen ca. 300m³ kontaminiertes Löschwasser zurückzuhalten.
Ein Teil scheint aber versickert zu sein.
Die Halle ist übrigens komplett abgebrannt, das angrenzende Industriegebiet wurde für den Tag abgesperrt.
Im Brandschutz 8/2018 lese ich ab S. 625 von einem Einsatz bei einem Großfeuer in einem Kunststoffbetrieb. Hier wurden durch Ausfall der 110kV-Oberleitung ganze Stadtteile von der Stromversorgung abgeschnitten. Zudem gab es aufgrund des Brandguts zu Problemen bei Löschwasserversorgung und Beschaffung von Sonderlöschmitteln (Schaum).
Zur Löschwasserrückhaltung enthält der Bericht leider keine Infos.
Mir liegt eine Antwortmail von Herrn Rübel vom Bauministerium NRW vom 27.01.2017 auf eine SV-Anfrage vor, nachdem ich zusätzliche Anforderungen für einen Kunststoffbetrieb auch für Primärstoffe in Anlehnung an die KLR gefordert hatte.
In der Antwort heißt es u.a.:
"Da die Brandlast, die Gefahrenlage und das Schutzziel bei der Zwischenlagerung von Kunststoffen gleich bewertet werden können, unabhängig davon, ob es sich um einen Kunststoff als Sekundärstoff zur Weiterverarbeitung als Recyclingmaterial oder als Primärstoff, z.B. als neues Produkt im Produktionsprozess handelt, wird derzeit in den Gremien der ARGEBAU überlegt, ob der Anwendungsbereich der MKLR ausgeweitet werden soll. Hierzu wurden verschiedene Forschungsvorhaben initiiert. Die Ergebnisse liegen z.T. bereits vor.
Es wird eine Ausweitung der KLR auf alle Arten der Lagerung von Kunststoffen empfohlen, da sonst wirksame Löscharbeiten der Feuerwehr nicht möglich sind.
Insofern ist es fachlich begründbar und rechtlich möglich, bei der Lagerung von Kunststoffen im Anwendungsbereich der IndBauRl über die Richtlinie hinaus Anforderungen zu stellen."
Jetzt kommst du!
Die beiden aktuellen Brände bestätigen genau diese Auffassung. Das hier im Forum verteilte Schreiben der Bauministerkonferenz scheint also inzwischen inhaltlich überholt, insbesondere wenn die Planung von Kunststoffbetrieben schutzzielorintiert erfolgen soll.
Gruß
Matthias Bußmann