@Piet_HB
Die Kaltentrauchung ist nach DIN 18232 Teil 5 zu bemessen, sagen wir mal: 150.000 m?/h. (an dieser Zahl - so sie mal steht - gibt´s eigentlich nichts mehr zu rütteln)
Dazu brauchen Sie einen oder mehrere Brandgasventilatoren, die dann Teil der Gesamt-Lüftungsanlage sind.
Für den Lüftungsbetrieb (abluftseitig) wird - sagen wir - eine Luftmenge von nur 100.000 m?/h (oder weniger) benötigt, also müssen Sie in diesem Betriebszustand (d.i. der Normalfall) die Drehzahl des Ventilators ändern (umschalten) oder vielleicht einen Abluftventilator (Brandgasventilator) wegschalten.
Problematisch wird´s dann mit der Zuluft bzw. mit dem Zuluftgerät, das ja nicht als Teil der MRA auszubilden ist. Sie benötigen für den normalen Lüftungsfall dann einen Zuluftventilator der 100.000 m?/h bringt. Entsprechend ist der Filter und das Heizregister auszulegen (normale Lüftungsanlage ohne weitere Luftbehandlungsstufe, wie Kühlung, Befeuchtung).
Im Brandfalle müssen Sie dann die Zuluftanlage abschalten (das wäre eine Version) und bringen die notwendige Zuluft (150.000 m?/h) beispielsweise über gleichmäßig verteilte Nachströmöffnungen ein; ggf. kann die Zuluftanlage mitlaufen (wenn möglich), dann werden die zusätzlichen Zuluftöffnung halt kleiner.
Achtung! Sie brauchen dann noch eine Wärmerückgewinnungsanlage. Eine Rückluft (Umluft) wird wohl nicht möglich sein, sodass nur ein Kreislaufsystem (mit Glykol-Füllung o.ä.)oder ein Wärmepumpen-Prozess in Frage kommen wird.
Das alles nur mal ganz grob bzw. im Grundsatz!
Im Endeffekt haben Sie dann nur EINE Anlage!
Ich kann Ihnen nur empfehlen, einen Haustechniker einzuschalten, der Ihnen das Grundkonzept und die entsprechende Lösung für die Entrauchung und für die Lüftung (im Normalfall) vorplant. Denkbar sind sog. zentrale und dezentrale Lösungen. Das kommt auf den Fall an.
Vielleicht habe ich mich jetzt deutlicher ausgedrückt.
Mfg.
R.Mermi