Hallo Logiker,
Frage zum Verständnis:
- Alle Voraussetzungen gem. MIndBR
eben, d.h. bei Vollsprinklerschutz 0,5%
- RLT mit erhöhter Zuverlässigkeit
was verstehen Sie darunter? E30? Ersatzstromversorgung?
- Volumenstrom-Auslegung (nicht der Rest) nach DIN 18232
das sehe ich auch so, wobei die 0,5% ohl nicht mehr als ein analoger 5x Luftwechsel sein dürfte
- Entrauchungsventilatoren
warum???? Ist gemäss Bewertung eine Kaltentrauchung, d.h. keine Anforderungen
- Ersatzstromversorgung / Funktionserhalt
würde ich max. eine 2. Stromeinspeisung vorsehen, wenn überhaupt.
Platztechnisch sollte es im IndBau möglich sein, die Steuerung und Anschlüsse ausserhalb der Halle unterbringen zu können (dann müssten Sie für den Ausfall 2 gleichzeitige Haarieereignisse haben)
- 600°C Temperaturbeständige Kanäle, verlegung weitestgehend nach ABZ
warum???? Ist gemäss Bewertung eine Kaltentrauchung, d.h. keine Anforderungen
- automatische, sichere Ansteuerung über BMZ / RM + DKM
geht auch über die Strömungswächter der Sprinkleranlage, man. Auslösestellen an den Hauptzugängen
- Zwangsabschaltung aller sonstigen RLT / Verchliessen sonstiger BSK...
wenn er weitere hat ......., wenn sedirekt angrenzend sind.....
die könnten auch auf Zuluft gehen, wäre dann wie Zuluft bei Dachklappen über die angrenzenden Abschnitte
- Sicherstellung einer bodennahen Nachströmung (Gehen die NSÖ auf, bleiben sie auf, was ist mit Jalousien?)
bei 0,5% Abluft gibts die normalerweise recht schnell über die vorhandenen Öffnungen.
ergo:
wieso Dinge die baurechtlich nicht gefordert sind?
Ablehnen wirds aber wohl keine Genehmigungsbehörde, denn mehr als notwendig wid nie gecancelt.
Eins noch zur Thermik und zum Auslöseverhalten von RA´s bei Vollsprinklerschutz:
Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen gleichzeitig betriebenen Sprinkler- und Rauch/Wärme-Abfuhr-Systemen ? Versuche ? von Dipl.-Ing. C. Axel Föhl Forschungsstelle für Brandschutztechnik an der Universität Karlsruhe (TH) 2005 (als kstl. Download von unserer Homepage)>>
Gruss aus Stuttgart
Ralf Schäfer