@Hr. Vonhof und andere
... dann waren wir Bayern ja viel länger den Preussen "hinterher" (vgl. preussische Bauordnung) als ich gedacht hatte... ;-)
@ WoBa
womit wir wieder beim ursprünglichen Thema sind:
- Wie konkret ist die Gesundheitsgefahr, wenn der erste Rettungsweg mangelfrei funktioniert aber der 2. Rettungsweg fehlt?
Die Anforderungen an Flure / Treppenräume usw. sind hoch, so daß diese auch im "normalen" Unglücksfall benutzbar bleiben müssten.
- Wie hoch ist das Schutzziel das der Bauherr verlangen kann und damit auch eine Haftung für den Planer entfällt?
- Wie hoch sind die Anforderungen an die Gebäudesicherheit, die ein Mieter von seinem Vermieter verlangen kann?
Mir liegen zu diesen privatrechtlichen Fragen leider keine Urteile vor...