Hallo Alexander,
nach Durchsicht der neuen Ergänzungsseiten des "Feuer Trutz" mit einem Kapitel "Aufzüge" sehe ich noch stärkere befürchtungen, daß Aufzüge zur Brandausbreitung beitragen, wenn sie Nutzeinheiten verbinden.
Ein Aufzug fährt in eine brennende Einheit, öffnet, die Lichtschranke verhindert, daß der Aufzug die Türen schließt und "das Loch" bleibt stehen. Die planmäßige Endfahrt ins EG, wenn es irgendwo aber nicht dort brennt, z.B. im KG, bringt eine offen stehende Tür direkt über dem brenneden Geschoß. Auch keine Brandbarriere wie geprüft.
Beim "Durchlader" zwischen zwei Nutzeinheiten (NE) brennt es direkt durch, weil die Lichtschranke in der Brandeinheit Türschließung und Abfahrt verhindert und die beiden NE sind offen miteinander verbunden.
Der "Durchlader" zwischen NE und Flur gibt den Brand zum Flur frei.
Meine Einschätzung festigt sich weiter: Aufzüge mit F 90 Schächten und ... geprüften Türen sind gegen Brandweiterleitung n i c h t geeignet. Zusatzproblem : offen stehende Türen in alten (fährt zum Brandgeschoß) und neuen (macht im EG auf, auch wenn es direkt drunter im KG brennt) Aufzügen.
Ich bleibe dabei: NE sind durch Wände und T Türen zu trennen, NE zu Fluren brauchen (vollwandige), dichtschließende und selbstschließende Türen
mfg Schächer