Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Planer,
Unterrichtsräume sind "Aufenthaltsräume" im Sinne des Gesetzes an die Anforderung der Beleuchtung, der Belichtung und Belüftung und der Flucht gestellt sind. Wenn Sie bisher einen "Kellerraum" in Ihrer Baugenehmigung haben, ist die Nutzungsänderung genehmigungsbedürftig, in Abhängigkeit von der Gebäudegröße und dem Umfang der Änderung vermutlich in einem vereinfachten Verfahren. Wenn Licht und Luft und Erdanschüttung soweit in Ordnung sind und ein Fenster aus dem Raum heraus mindestens 90 x 120 cm in lichter Öffnung (also ohne Rahmenholz usw.) führt (zweiter Rettungsweg als Ausstieg, nicht über 1,20 m hoch sonst Stufen davor) muß es geplant, beantragt und genehmigt werden. Dazu einen benachbarten Architekten nehmen. Der erste Rettungsweg mit Flur zum Treppenraum, über die Treppe "an die Erdoberfläche" ... so geht das und der Musikgenuß wird gut sein.
mfg Franz Schächer