Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
ich habe zur Zeit mit folgender Verfahrensfrage zu tun:
Nach Erstellung und Genehmigung des Brandschutznachweises für einen Sonderbau in München, geprüft von der Branddirektion, verlangt die Lokalbaukommission, wie auf dem Formablatt zur Anzeige der Rohbaufertigstellung unter Punkt 6 vorgesehen, die Angabe des verantwortlichen Sachverständigen, der die Bestätigung austellt, dass das Brandschutzkonzept verwirklicht wurde.
Ich war der Meinung, hier müsste die Branddirektion prüfen, da ja kein verantwortlicher Sachverständiger den vorbeugenden Brandschutz bescheinigt hat.
Die Branddirektion verneint dies und verweist auf die Lokalbaukommission, die aber auf einer Unterschrift eines Sachverständigen besteht.
Da ich kein verantw. Sachverständiger bin, kann ich eigentlich nur um die Formalie zu erfüllen auch nicht unterschreiben.
Hatte schon jemand das gleiche Problem oder eine klare Aussage zu einer Lösung?
Vielen Dank