Hallo Forum
In der Tiefgarage unseres 6-Familien-Hauses habe ich auf meinem Parkplatz ganz hinten 2 Sporttaschen stehen.
Einem Mitbewohner scheint das aus ästhetischen Gründen zu missfallen und da er sich das nicht traut, hat er das Totschlagargument "Brandschutzverordnung" herausgekramt.
Trotz intensiver Internet-Recherche habe ich bisher nix gefunden, was aus "Brandschutzgründen" dagegen spräche, meine Sportaschen hinter meinem Auto in meiner Tiefgarage zu lagern.
Frage:
Gibt es irgendwo online ein Komplettverzeichnis aller Brandschutzverordnungen?
Oder kann mir vielleicht sogar jemand auf den konkreten Fall direkt antworten, ob es dazu ein Ge- oder Verbot gibt?
Vielen Dank
Uwe
(http://www.magerquark.de)