Bundesland: Hessen Autor: Eric Deichmann Hallo Kollegen.
Ich habe gerade gerade ein Projekt auf den Tisch bekommen und muss leider kurzfristig übers WE liefern.
Eckdaten:
B x H = 42 x 22 m
Nutzung Erdgeschoss Verkauf von kfz-Zubehör 357m?
zuzüglich 200m? Auto-Werkstatt und 250m? Ersatzteillager
Obergeschoss 600m? Lagerflächen und Personalräume und Luftraum Werkstatt
Gemäß der Vorgaben der HBO fällt das Gebäude meines Erachtens nach nicht unter die Sonderbauten nach §2 1-16. (Könnte natürlich gemäß §2 (8) 17. unter "sonstige bauliche Anlagen ... " fallen)
Jedoch soll gemäß Mietvertrag die MIndBauRL angewendet werden. Ein erster Check ergibt der vorliegenden Planung ergibt, dass dies möglich ist.
Mir geht es nun um die Frage, ob ich die IndustriebauRL ohne weiteres anwenden kann (in Hessen eingeführte Techn. Baubestimmung) oder ob ich hier was übersehen habe.
Eine bestimmte Flächenvorgabe (siehe auch Kommentar Kapitel 9.2#2 Seite 3 Feuertrutz Brandschutzatlas) gibt es ja nicht, damit ich sie auch für kleinere Gebäude anwenden kann. Gibt es einen Erlass o.ä. den ich übersehen habe?
Ich weiß, Freitag Mittag ist eine schlechte Zeit für solche Fragen, aber trotzdem: Wie seht Ihr das ?
Besten Dank vorab und viele Grüße aus Gießen
Eric Deichmann