Hallo Herr Trost,
Für Ihr Problem gibt es technische Lösungen die wie folgt aussehen können.
An der Tür wird eine zugelassene Fluchttürsteuerung und Fluchttüröffner eingebaut, die den Richtlinien über Elektrische Verriegelungen bei Fluchttüren (EltVTR) entspricht.
Die Fluchttürsteuerung wird für Kinder erreichbar neben der Tür angebracht. Der Türöffner für den regulären Betrieb wird weiterhin so hoch angebracht, dass Kinder diesen nicht erreichen können.
Im Gefahrenfall könnte ein Kind den an der Fluchttürsteuerung befindlichen Nottaster betätigen und die Tür wäre freigeschaltet. Parallel hierzu ertönt ein lautes Alarmsignal.
Ist eine Brandmeldeanlage vorhanden, so muss diese im Brandfall alle diese Türen freischalten.
Dass diese Tür nicht unmittelbar auf öffentliche Verkehrsflächen führen darf, sollte als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt werden. Eine solche Fluchttür sollte auf jeden Fall in einen umzäunten Garten o.ä. führen.
Weitere Informationen liefern die Hersteller dieser Systeme.
z.b.: www.dorma.de, www.novar.de etc.
Wichtig ist zu beachten, dass diese Systeme nicht einfach so in eine bestehende Fluchttür eingebaut werden darf, sondern von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Die Richtlinie EltVTR kann zur Begründung der Unbedenklichkeit herangezogen werden.
Freundliche Grüße aus Bayern
Stefan Satzger