Hallo die Herrschaften.
1. Die Frage, ob es eine Hochregalanlage ist oder nicht, ist unerheblich. Fakt ist, das ein Sprinkleranlage vorhanden ist. Mehr muss man hier erst mal nicht wissen.
2. Egal, ob IndBauRL oder HochregalRL: Eine Sprinkleranlage, die bauaufsichtlich (!) oder auch versicherungstechnisch gefordert ist, muss betriebssicher und wirksam sein. Und die Betriebssicherheit und Wirksamkeit muss nachgewiesen werden.
So heißt es z. B. auch in den Erläuterungen zur IndBauRL unter anderem:
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Nur solche Einrichtungen, die einen flächendeckenden Schutz bieten, dürfen berücksichtigt werden.
Um eine selbsttätige Feuerlöschanlage bemessen zu können, muss man sich
des technischen Regelwerkes bedienen. Sie sollen grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik ( VdS, CEA, FM) bemessen werden.
Will man aber von den Bemessungsregeln abweichen, z. B. im Hinblick auf
eine geringere Wasserbevorratung, kann mit ingenieurmäßigen Methoden
eine Bemessung der Feuerlöschanlagen erfolgen. Mit Hilfe dieser Bemessung
wäre der Nachweis zu erbringen, dass im Einzelfall von der Technischen
Baubestimmung, d. h. der Bemessungsnorm, abgewichen werden kann und
mit der anderen technischen Lösung im gleichen Maße die Anforderungen des
Abschnittes 5.7 der Muster-Industriebaurichtlinie erfüllt werden kann.
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Diesbezüglich gibt es keinen Spielraum, ob man eine Regalsprinklerung haben möchte oder nicht. Die Anlage ist technisch zu projektieren, und wenn dabei herauskommt, dass Regalsprinkler anzuordnen sind, sind Regalsprinkler anzuordnen.
3. Nur wenn die Sprinkleranlage nicht bauaufsichtlich gefortert ist, kann der Betreiber aus öffentlich-rechtlicher Sicht machen was er will. Ansonsten verstößt er gegen seine Bauauflagen.
Ich persönlich kenne recht wenige Sprinkleranlagen, die einer Baugenehmigung nicht zugrunde lagen (um nicht zu sagen: gar keine). Kein Bauherr schaufelt sich freiwillige ein "Millionengrab", wenn er keinen Nutzen davon hat.
4. Ich kenne auch keine Regallager in der angegebenen Höhe, wo es keine Regalsprinkler gibt (außer ESFR-Anlagen).
5. Die gestellten Fragen hier zu beantworten ist im Übrigen nicht möglich. Hierzu muss ein Projektant (am Besten die Errichterfirma der vorhandenen Sprinkleranlage) befragt werden, der die Rahmenbedingungen im Einzelfall prüft.
Alexander Vonhof