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Fluchtweglängen
Benutzer_230
Hallo Leute,
ich meinte, dass in einer LBO in Deutschl. eine Fluchtweglänge von 40m verankert ist. Ich weiß allerdings das Bundesland und den § nicht dazu. Evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
Danke
Rupi
Benutzer_563
In der LBO Baden-Würtemberg §28 steht 40m Rettungsweglänge.
Gruß aus dem Norden
Karsten Schütt
Benutzer_594
In Art. 36 BayBO ist geregelt, daß von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums sowie eines Kellergeschosses nach höchstens 35 m ein Treppenraum oder ein Ausgang ins Freie erreichbar sein muss.
Gilt jedoch nicht für Wohngeb. bis 2 WE und Landwitrschaft.
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