Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Alwin StrobelIn einer Industriehalle zur Bearbeitung von Leichtmetall mit der Größe von ca. 1500 m? wurde eine Galerie für ein offenes Lager eingerichtet. Eine Brandmeldeanlage ist nicht vorhanden. Die derzeitige Galeriefläche beträgt ein Drittel der Grundfläche der Halle.
Dieses Lager auf der Galerie soll jetzt zu Produktionszwecken umgenutzt werden.
Da es betriebsbedingt erforderlich ist, dass eine Staubwand zwischen der Produktion im Erdgeschoss und der Produktion/Montage auf der Galerie errichtet werden muss, ist nun die Frage, ob die Halle durch den Einbau dieser Staubwand nach den Indust-riebaurichtlinien als zweigeschossige Industriehalle bewertet werden muss. Wenn diese Staubwand eingezogen ist, beträgt die höher gelegene geschlossene Ebene ca. 15% der Hallengrundfläche. Die Staubwand soll in Leichtbauweise mit Spanplat-ten ausgeführt werden.