Hallo,
dass rote Schlüsselkästen nicht geeignet sind in einer Gefahrensituation den Fluchtweg zu gewährleisten wurde in folgenden Urteilen festgestellt und kommt einem quasi-Verbot dieser Kästen gleich.
Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 3 K 3464/77) 1978,
OVG NW ? Urteil vom 3.12.1991 4a 1766/90,
BVerwG Beschluss vom 17.6.1992 B5592-OVG Münster
Hoffentlich kommen nicht noch mehr Urteile hinzu, denn geben tut des diese Kästen noch massenweise - leider sogar bei Neubauten.
Schöne Grüße
Stefan Satzger