Hallo Kollegen,
was ist eine Bedachung?
Duden Wörterbuch:
Oberer Abschluss eines Hauses, eines Gebäudes, der entweder durch eine horizontale Fläche gebildet wird oder durch eine mit Ziegeln oder anderem Material gedeckte Konstruktion.
DIN 4102-7, Ziffer 3.1:
Als Bedachungen gelten Dacheindeckungen und Dachabdichtungen einschließlich ihrer Dämmschichten sowie Lichtkuppeln oder andere Abschlüsse für Öffnungen im Dach.
Worum geht es?
Bauordnung z.B. MBO:
Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung)...
Abweichend sind zulässig ... begrünte Bedachungen, wenn wenn eine Brandentstehung bei einer Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen werden.
DIN 4102-7, Ziffer 4:
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachungen müssen die Ausbreitung des Feuers auf dem Dach und eine Brandübertragung in das innere des Gebäudes bei der in dieser Norm festgelegten - von außen auf die Bedachung einwirkenden - Beanspruchungen verhindern.
Dachbegrünungen sind keine Dacheindeckungen und keine Dachabdichtungen. In der Bauordnung sind sie aber in diesem Zusammenhang aufgenommen und werden unter dem Begriff begrünte Bedachungen geführt. Es ist etwas zusätzliches vorhanden, auf das man acht geben soll. Von "befürchten" und "Vorkehrungen" ist in diesem Zusammenhang die Rede.
Holzbeläge oder Kunststoffdielen sind auch keine Dacheindeckungen oder Dachabdichtungen, Kunststoffrasenbeläge ebensowenig. Dabei stellt sich die Frage, was zu befürchten ist oder welche Vorkehrungen getroffen sind. Zu befürchten ist m.E., dass Flugfeuer oder Wärmestrahlung den Belag zünden.
Wir müssten eine Prüfung wie für Bedachungen nach DIN 4102-7 vorweisen können oder entscheiden die Zulässigkeit allein, jeder Planer für sich.
Den Kunststoffrasen oder Teppich umgehen wir, sofern er mit dem Bauwerk nicht verbunden wird. Möbel werden auf Dächern sicherlich nicht in Mengen aufgestellt werden. Aber auch die Belagsflächengrößen aus Holz oder Kunststoffdielen wird wohl kaum jemand übertreiben. Im Gegensatz zu Dachbegrünungen, die ganzflächig verlegt werden und ganz schön trocken werden können.
Ich sehe bei der Begrünung deshalb eher das größere Risiko als bei Holz.
Schutzvorkehrungen sind Unterteilungen in kleinere Einzelflächen. Aber hilft das gegen Flugfeuer? Wie brennt ein Gründach im August, wenn es vom Nachbarhaus aus gezündet worden ist? Glimmt es nur oder erzeugt es wiederum Flugfeuer? Was passiert gleichzeitig mit der Holzdachterrasse daneben? Zündet die genauso schnell oder langsam wie wie das trockene Grün? Ist eine Holzdiele oder Kunststoffdiele kritischer als eine DIN-geprüfte und zulässig PVC-Dachabdichtung von 1,2 mm Dicke auf 250 mm Polystyroldämmstoff?
Ich stimme der Auffassung von MarKe zu, formell keine Abweichung, weil ein Holzbelag keine Bedachung, bzw. Deckung oder Abdichtung ist. Aber das Schutzziel, Brandausbreitung vorzubeugen, müssen wir immer beachten.
Wenn etwas ausreichend lang widerstandsfähig sein muss, dann wohl so lange bis die Feuerwehr Wasser draufgibt und das Haus schützt.
MfG. G. Karstens