Sehr geehrte Leser meines Beitrages ,
seit ca. 27 Jahren wohne ich in einem Mehrfamilienhaus
mit 14 Wohnungen versch. Größe. Das Haus hat 7 Etagen ,
verfügt über Treppenhaus und Aufzug.
Neben dem Parterrezugang zum Aufzug ist ein schmales
Fenster installiert mit den Innenmassen 0,90m x 0,435m .
Mehrere Anfragen bei der Hausverwaltung wurden damit
beantwortet, daß dieses Fenster ein "NOTAUSSTIEG" sei und
den "brandschutzrechtlichen Anforderungen" genüge.
Dieses Fenster ist jedoch nicht einmal als "Notausstieg" gekennzeichnet.
Ein "normal gebauter Mensch" - durchschnittl. Größe und
Körperumfang - bleibt in diesem Fenster stecken !
Ausserdem könne man ja im Brandfalle in die, von aussen
begehbare Tiefgarage laufen - da befindet sich ein Feuerlöscher. Im gesamten Haus - wie auch in den Nachbar-
häusern - ist kein Feuerlöscher installiert.
FRAGE : Kann das hier beschriebene Fenster als NOTAUSSTIEG
gelten ? Müssen Mehrfamilienhäuser dieser Bauart mit Feuer-
löscher - je Etage oder ein Gerät für´s gesamte Haus ausge-
stattet sein ??? Was schreiben die gesetzl. Brandschutz-
bestimmungen vor ?
Über eine fundierte Antwort mit Hinweisen auf gesetzl.
Vorschriften etc. wäre ich sehr dankbar. 17.07.06