Autor: Walter Hofmann Hallo Frau Sielaff,
wir standen an unseren Schulen vor dem gleichen Problem (da Sie Drahtglasfüllungen erwähnen, gehe ich davon aus, dass die Türen nur eine Rauchschutzfunktion erfüllen). Wir haben die Drahtgläser an einigen Schulen gegen G30-Gläser ausgetauscht; diese sind je nach Ausführung teils ausreichend splitterbindend, um den Vorstellungen des GUV zu entsprechen.
Allerdings kommt uns da eine kleine Besonderheit des Bayerischen Baurechts zugute: hier wird in der Regel eine vollwandige, dicht- und selbstschließende Türe gefordert, keine Rauchschutztüre nach DIN; daher ist es hier dann auch nicht bedenklich, sich außerhalb der Zulassung zu bewegen.
Gruß
W. Hofmann