Hallo!
Ich plane einen Umbau innerhalb eines bestehenden Industriegebäudes aus Stahlbetonfertigteilen mit Trapezblechdecke. Bei dem Bauabschnitt, um den es in sich dreht, liegt die Treppe innen an einem Flur und wird an nur den drei anderen Seiten von massiven Wänden begrenzt, die nicht über Dach führen. Also kein abgeschlossener Treppenraum.
Ist es in Ordnung, wenn ich aus dem Obergeschoss lediglich über F30-Flure in andere Brandabschnitte flüchten kann?
Es gibt ein F90-Türen zu einem angrenzenden Gebäudeteil, irgendwo in einem Raum eine Notleiter aus dem Fenster und einen Gang in ein anderes Gebäude dessen Klassifizierung ich nicht kenne.
Eine Variante ist jetzt, das Treppenhaus im OG mit F90-Trockenbau abzuschotten und so eine Trennung zum Brandabschnitt EG herzustellen. Dies wäre der zweite Fluchtweg. Allerdings ist es doch nicht sinnvoll, F90-Wände an der Trapezblechdecke zu befestigen. Und somit wäre eine dazwischen gespannte F90-Decke auch absurd, oder? Gibt es dafür eine zugelassene Lösung?
Die Planung der Rettungswege liegt zwar eigentlich nicht in meinem Auftrag, ich möchte aber den Bauherrn nicht ins Messer laufen lassen. Eine komplizierte Situation, ich hoffe, mir kann jemand da helfen.
Welche Vorschriften neben der HBauO gelten denn diesbezüglich noch?