Hallo Herr Ehlert,
meiner Meinung nach gibt es keine Kompensation, weil die Brandwand ja erst dann zum Tragen kommt, wenn alles andere bereits versagt hat und das Gebäude in Vollbrand steht. Was will ich da für eine Kompensationsmaßnahme heranziehen? Entweder ist eine Brandwand erforderlich, dann aber eine richtige, oder eben nicht.
Wenn Sie an eine BMA o. ä. denken, können Sie vielleicht die Brandabschnitte vergrößern (siehe z. B. IndBauRL). Vielleicht kann dann die Brandwand entfallen?
Was die Geschosshöhe anbelangt: Flammen können mit einer Höhe von bis zu 12 m aus einem Fenster schlagen. Wie weit sind denn Ihre Fensteröffnungen entfernt?
Gruß
Alexander Vonhof