Hallo,
bin gerade auf diese Frage gestoßen und es juckt mich in den Finger darauf zu antworten. Mich würde echt mal interessieren wer Ihnen diese Scheiß erzählt hat.
Das Schreiben des DiBt hat es nie gegeben und es wird auch niemand schreiben, weil der Gesetzgeber grundsätzlich festgelegt hat dass alle Türen und Tore die als Brand- oder Rauchabschlüsse dienen, automatisch schließen müssen. Deshalb findet man ja auch ständig Keile in den Türen und Toren weil es lästig ist diese jedesmal zu öffnen.
Es sei denn es ist eine zugelassene Feststellanlage montiert.
Geregelt wird das sowohl in den Arbeitsschutzvorschriften und den berufsgenossenschaftlichen Regelverken aber auch in der DIN für Ferschutzabschlüsse und die werde diese Regel hofentlich nicht ändern.
Ist eine Feststellanlage mit Rauchschalter vorhanden liegt es in der Hand des Betreibers ob er die Tore und Türen schließt oder nicht.
Es sei denn, es sind Lager mit Gefahrgut oder die Versicherung stellt eine solche Forderung, dann hilft die Feststellanlage nur während der Arbeitszeit.
Unabhängig davon müssen Tore und Türen grundsätzlich Arbeitstäglich auf ihre Funktion hin überprüft werden. Selbstverständlich sind die Schließbereiche frei zu halten.
Die Feststellanlagen sind mindestens jährlich von einem Sachkundigen zu Prüfen.
Ich hoffe diese Aussage hilft Ihnen weiter und vergessen Sie das Schreiben, gibt es nicht.
Mit freundlichem Gruß
W. Scharf