Herr Dr. Obermeier,
Sinn macht vieles, warum denn dann nicht gleich eine T 90-RS-Tür? Ist noch cooler.
Sofern Herr Leider in Hessen baut ("hessenpaule"), muß er tatsächlich T 30-RS-Türen einbauen (HBO 2002, Anlage 1, Ziffer 7.5.1); in anderen Bundesländern (z.B. Bayern) ist dies nicht zwingend der Fall.
Übrigens: Der Kellerflur wird nicht zwangsläufig zu einem notwendigen Flur, nur weil verschiedene Mieter diesen nutzen. Hier kommt es (nur) darauf an, ob ein Aufenthaltsraum vorliegt. Ansonsten würden in Deutschland ungefähr 40 Mio. Kellerflure mit Latten- bzw. Blechverschlägen irgendwie falsch sein, oder?
Gruß
Werner Müller
Ach so, Herr Leider, der Unterschied: T 30-Türen werden in einem Brandofen beflammt und müssen dieser Belastung für einen definierten Zeitraum standhalten. Prüfkriterien sind (u.a.) die Temperaturerhöhung auf der Außenseite der Tür (max. 180 K), die Entzündung eines Wattebausches (!!) sowie eine sichtbare Flammenbildung). Das ganze geschieht mit einem Überdruck von 8 - 12 Pa.
Bei RS-Türen wird die sog. "Leckrate" bei einer Prüfung unter Überdruck (50 Pa) und erhöhter Temperatur (200 °C) gemessen. Diese darf einen Wert von 20 m3/h für einflügelige Türen nicht überschreiten. Die entsprechenden Prüfnormen sind die DIN 4102-5 bzw. DIN 18095-1 bis 3.