Bundesland: Thüringen Autor: Peter Gundermann Hallo Kollegen,
Hallo Kollegen,
Atemschutzgeräte für Selbstrettung als Filtergeräte mit Haube zur Selbstrettung bei Bränden (allgem. als Fluchthaube bezeichnet)nach DIN EN 403 sind aus meiner Sicht für die Selbstrettung eine zweckmäßige Lösung als ergänzung zu vorgeschriebenen technisch- organisatorischen Maßnahmen.
In Deutschland gibt es nach meiner Kenntnis keine Vorschrift oder Empfehlung, die das Vorhalten solcher Geräte in Gebäuden fordern. Mir ist nur eine Forderung zur Ausstattung von Gefahrguttransporten bekannt. In Österreich gibt es jedoch sehr detaillierte Ausstattungsvorschriften für Krankenhäuser. Interne Vorschriften einiger dt. Krankenhäuser sehen auch die Bevorratung solcher Fluchthauben vor.
Hat jemand zusätzliche Informationen oder Ideen zu diesem Thema?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Gundermann