Hallo Henning,
ihre Frage ist nicht pauschal zu beantworten.
Wenn man davon ausgeht, dass innerhalb einer Verkaufsstätte nach MVkVO nach 10 m ein Hauptgang erreicht werden soll, so kann ich mir schlecht vorstellen, dass dieser Hauptgang so ohne weiteres durch ein Lager führt. Andererseits besteht aber auch "nur" die Forderung, dass nach einer gewissen Länge ein Flur, Treppenraum oder Ausgang ins Freie erreicht werden soll.
Jetzt liegt es an Ihnen, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Ich selbst habe der Rettungswegführung durch ein Lager mal zugestimmt, mal habe ich es abgelehnt. Wie gesagt, eine Einzelfallentscheidung. Meine Tendenz: Je größer der Verkaufsraum, desto eher würde ich die Führung über ein Lager ablehnen.
Gruß
Alexander Vonhof