Bundesland: Bayern Autor: Reinhard Ein vorhandenes Reifenlager soll erweitert werden.
vorhandene Lagerfläche ca. 110 m?, neu ca. 128 m? beides als Hochregallager.
Frage: wird hier die Löschwasse Rückhalte Richtline ( LöRüRL)angewendet, gilt diese dann auch für den Bestand.
Oder anders gefragt: sind gelagerte Reifen (bei einem Brand)wassergeefährtedne Stoffe?
Wer hilft mir weiter?
Danke .