Autor: Planer Hallo Herr Klußmann,
handelt es sich um einen medizinisch genutzten Bereich, dann kann man in VDE 0100 Teil 710 Ziffer 710.512.2.1 fündig werden.
Dort wird ein MINDESTABSTAND (horizontal, Mitte-Mitte) von 0,2 m zwischen elektrischen Betriebsmitteln (Schalter/Steckdosen) und medizinischen Gasanschlüssen in Bezug auf Explosionsgefahr gefordert.
Da es sich bei Ihrer Anwendung aber möglicherweise um größere Betriebsmittel bzw. Anschlüsse handelt, sollte der Abstand ebenfalls vergrößert werden.
Gibt es ein Explosionsschutz-Dokument? Wenn ja, was sagt es aus?
Planer